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Nahrungszubereitung und Ernährungslehre umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen, die dazu befähigen, Personen und Personengruppen aus ernährungsphysiologischer Sicht optimal zu versorgen.
 
Die Hauswirtschaft beinhaltet die Aspekte Wirtschaftlichkeit, Hygiene, Arbeitssicherheit, Arbeitsorganisation und umweltbewusstes Handeln, sowie Pflege und Wartung von Wohnbereichen, Textilien und Organisieren und Ausführen von Einkäufen.

Hauswirtschaftliche Versorgung Sämtliche Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung beziehen sich auf die Person des Pflegebedürftigen und seine unmittelbare Lebensumgebung. So umfasst „Einkaufen“ den Bedarf des Pflegebedürftigen, „Kochen“ die für den Verbrauch des Pflegebedürftigen bestimmten Mahlzeiten, das „Reinigen der Wohnung“ die vom Pflegebedürftigen bewohnten Räume, das „Spülen“ die Reinigung des vom Pflegebedürftigen benutzten Geschirrs, das „Wechseln/Waschen der Wäsche und Kleidung“ die vom Pflegebedürftigen benutzte Kleidung und Haushaltswäsche. Das Beheizen der Wohnung bedeutet nicht die Bedienung des Heizkörperthermostats.

Einkaufsservice in der ambulanten Pflege

Für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit, bedarf es auch die Versorgung von Lebensmitteln,Medikamenten und andere Güter des täglichen Lebens . Da aber im Alter die körperlichen und mentalen Fähigkeiten nachlassen, wird das eigene Einkaufen für manche Senioren zu einem Problem.
Aus diesem Grund haben wir für Senioren einen Einkaufsservice in unserem Pflegedienst aufgenommen.
Dabei überprüfen wir den vorhandenen Vorrat,sortieren Lebensmittel nach Ablaufdatum ( MHD ), erstellen mit den Senioren eine Einkaufsliste,nach dieser wir dann einkaufen. Gerne können die Senioren,soweit sie noch dazu in der Lage sind, uns zu den Einkaufstouren begleiten. Der Einkauf wird von uns zu den jeweiligen Senioren nach Hause gebracht und wieder fachgerecht verstaut.
Die privaten Einkäufe,wie Lebensmittel, Kosmetik oder andere Dinge, die der Patient gerne möchte, muss von dem Patienten selbst bezahlt werden.

Der Patient hat selbstverständlich das Recht sich die zu kaufenden Waren,auch wenn es ungesunde Lebensmittel sind,selbst und eigenständig auszusuchen.
Wir nehmen dem Patienten nur solche Tätigkeiten ab, die er nicht mehr eigenständig erledigen kann. Gegen Vorlage eines Kassenbons behält auch der Senior/ Patient den Überblick, des uns anvertrauten Geldes, mit dem wir stets sorgfältig umgehen.
Auch stellen wir bei diesem Service sicher,dass der Patient jederzeit über frische Lebensmittel verfügt und sich gesund ernähren kann.Hauswirtschaftliche Fähigkeiten bleiben somit erhalten.

So wird vermieden das parallel eingekauft wird und die Nahrungsmittel doppelt vorhanden sind,welches zum verderben führt.
Die Pflegekraft sollte sich im voraus darüber informieren, welche Beschränkungen sich aus dem jeweiligen Krankheitsbild ergeben, wie etwa Adipositas,Diabetes oder Unverträglichkeiten, um den Einkauf darauf hin abzustimmen.
Wenn der Patient Essen auf Rädern erhält, kann die Haltung von Lebensmitteln deutlich reduziert werden.
Bei Getränken,wie Mineralwasser oder anderen haltbaren Getränken,die man unproblematisch in größeren Mengen lagern kann , sofern es eine Lagermöglichkeit gibt, kann man prüfen ob es nicht Sinnvoll ist,einen Getränkelieferservice zu beauftragen, die Mehrkosten hierfür halten sich in Grenzen.
Auch bei Tiefkühlwaren gibt es verschiedene Anbieter die die Produkte nach Hause liefern. Auch hier muss geprüft werden ob eine Möglichkeit zum weiteren Einfrieren besteht, zB eine Tiefkühltruhe oder Tiefkühlschrank. Ein kleines, im Kühlschrank integriertes Gefrierfach reicht hierfür nicht aus, da die Verpackungseinheiten der Tiefkühlanbieter meistens zu groß dafür sind.

Wir prüfen welche Dinge der Patient braucht, wie zum Beispiel Hygiene- Körperpflegemittel , Reinigungsprodukte, Lebensmittel, auch besorgen wir Medikamente und tätigen andere Besorgungen.
Wir erstellen eine Einkaufsliste nach den Wünschen der Patienten und achten auf gewünschte Artikel ( gerade Senioren beharren auf vertraute Artikel von Markenanbietern,auch wenn diese Artikel teurer sind) .

Bei der Auswahl der Geschäfte/ Discounter werden verschiedene Faktoren berücksichtigt : der Anfahrtsweg, allgemeines Preisniveau oder ob es die Möglichkeit gibt,alles in einem Geschäft / Discounter zu kaufen.

Wir nehmen das vorhandene Leergut mit,sofern es keinen Getränkelieferservice gibt, auch nehmen wir Kühltaschen mit,damit die Kühlkette von Tiefkühlprodukten nicht unterbrochen wird.
Kauft eine Pflegekraft für mehrere Patienten ein,so sind die Waren an der Kasse getrennt zu bezahlen.

Die Pflegekraft darf für ihre Einkaufstätigkeiten kein Trinkgeld annehmen.

Es sollte mit dem Patienten vorab geklärt werden,welches System der Patient im Zuge der Einkäufe bevorzugt, etwa eine sofortige Bezahlung nach dem Einkauf gegen Vorlage des Kassenzettels oder die Nutzung eines Einkaufskontos.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im ambulanten Pflegedienst

Oftmals wird der Haushalt von pflegebedürftigen Personen,von den im Haushalt lebenden Angehörigen geführt. Diese Personen übernehmen die Verantwortung für alle Tätigkeiten die im Haushalt anfallen.

Soll der ambulante Pflegedienst vertragliche Leistungen der Hauswirtschaft übernehmen,dürfen die Mitarbeiter nicht ihre privaten Grundsätze was die Hauswirtschaft anbelangt,auf den Patientenhaushalt übertragen.
Sie müssen spezielle Kenntnisse über Hygiene und Infektionen beherrschen.
Die Pflegekraft muss sich selbst und auch die in der Wohnung lebenden Personen vor Ansteckung schützen.

Beachtung bei der Flächenreinigung und Flächendesinfektion

Die Flächenreinigung kann mit handelsüblichen Reinigungsmitteln durchgeführt werden. Es sind immer Schutzhandschuhe zu tragen, ein Wechsel der Handschuhe ist bei Reinigung der Badezimmer und Toilette notwendig. Auch ist darauf zu achten,dass das man verschieden farbige und separate Putzlappen ,für WC, Bad und Küche verwendet.
Es sollte einmal täglich die Toilette, Haltegriffe,Waschbecken, Dusche / Badewanne sowie die Küche gereinigt werden.
Alle Putzlappen und Wischmopps sollen wöchentlich ausgetauscht und bei 95° gewaschen werden.

Die Flächendesinfektion

Eine regelmäßige Flächendesinfektion kommt bei folgenden Personen in Betracht:
Patienten mit MRSA oder anderen Infektionen, Personen mit Krebs die gerade eine Chemo- oder Strahlentherapie hinter sich haben,Patienten mit AIDS auch alte Menschen gehören zu dieser Personengruppe.
Dabei sollten alle Flächen,Türklinken und Türflächen, Bad,Telefon, Tische, Fenstergriffe desinfiziert werden. Auch dabei sind Einmalhandschuhe zu tragen.

Bei dem Umgang mit Steckbecken und Urinflaschen,reicht es aus diese in der Toilette zu entsorgen,im Waschbecken kann das Spülwasser eingelassen werden, mit einer im Bad befindlichen Haushaltsrolle kann man das Steckbecken und die Urinflasche auswischen und trocknen.
Hat der Patient eine infektiöse Erkrankung, so muss nach dem entleeren das Waschbecken und die Armatur erneut mit Flächendesinfektion unter Einhaltung der vorgeschriebener Einwirkzeit desinfiziert werden.


Die Wäscheversorgung und Abfallentsorgung

Auch bei dem Wäschewechsel sollte die Pflege- oder Hauswirtschaftskraft Handschuhe tragen, egal ob es sich um infektiöse oder normale Patienten handelt.
Die Wäsche kann ganz normal,wie zu Hause, gewaschen werden.
Sollten Patienten aber eine Infektion haben,bei denen sich Krankheitserreger über den Stuhl übertragen, etwa wie Salmonellen oder den Norovirus, muss die Bett – und Unterwäsche separat in einer Kunststoffwanne gesammelt werden. Diese Wäsche muss bei 95° gewaschen werden um alle Keime abzutöten,die Kunststoffwanne ist nach dem herausnehmen der Wäsche zu desinfizieren.
Aber Achtung : Synthetikfasern können nicht bei 95° gewaschen werden,sondern nur Baumwolle,Leinen und Viskose.
Nach dem Wäschewechsel sind die Hände der Pflegekraft mit Händedesinfektion zu behandeln.

Bei der Abfallentsorgung ist darauf zu achten,das kontaminierter Abfall,wie Wundauflagen,Inkontinenzmaterial,Taschentücher oder Haushaltstücher im Restmüll entsorgt werden,hier darf dieser Abfall nicht im dualen System ( gelber Sack) entsorgt werden.
Gegenstände die eine Verletzungsgefahr darstellen, wie Kanülen,Spritzen oder andere Gegenstände müssen in durchstichsicheren Behältern, etwa in Plastikkanistern entsorgt werden. Sollten diese Behälter voll sein,schließt man den Deckel. Ist dieser einmal geschlossen, kann er nicht mehr geöffnet werden. Entsorgt wird er im Restmüll.
Abgelaufene oder alte Medikamente werden in der Apotheke abgegeben. Alle anderen Abfälle, auch Abfälle aus der Küche werden wie zu Hause behandelt und entsorgt.

Sollte der sichere und hygienische Umgang mit Lebensmitteln vom Pflegedienst übernommen werden,muss zu Beginn der Tätigkeit, der Mitarbeiter vom Gesundheitsamt eine einmalige Bescheinigung vorlegen. Darum geht es um eine Belehrung mit dem Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 IfSG.
Diese Bescheinigung ist beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Die Kosten der Bescheinigung trägt der Arbeitgeber. Bei dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen, ist ihm diese Bescheinigung wieder auszuhändigen. Der Arbeitgeber selbst verpflichtet sich eine jährliche Wiederholungsbelehrung durchzuführen.
Jeder Mitarbeiter muss vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln sich die Hände desinfizieren. Schmuck sollte komplett abgelegt werden. Auch sollte der Mitarbeiter auf lange und lackierte Fingernägel,auch Kunstnägel verzichten. Hat der Mitarbeiter selbst eine Hautkrankheit wie Neurodermitis,Schuppenflechte, versteht es sich von selbst,das der Mitarbeiter Lebensmittelgerechte Handschuhe trägt.
Bei der Zubereitung des Essens müssen sich die Mitarbeiter durch Ansehen und Geruch vergewisseren das die Lebensmittel nicht verdorben sind. Auch sollten sie auf das Haltbarkeitsdatum und intakte Verpackungen achten.



Bei gefrorenem Geflügel, bzw bei dem Auftauen, muss besonders auf Hygiene geachtet werden,da das Tauwasser kontaminiert sein könnte.
Haushaltsgegenstände wie Schneidbretter, Messer und Behälter müssen bevor sie in die Spülmaschine gelangen, mit heißem Wasser vorgereinigt werden.
Nach dem berühren mit Geflügel auf jeden Fall die Hände mit Seife waschen.
Es dürfen keine Speisen mit rohen Eiern ( Mayonnaisen) angeboten oder zubereitet werden,die nach Zugabe nicht mehr erhitzt oder gebraten werden.
Es ist darauf zu achten das die Kühlkette bei Tiefkühlproduketen nicht zu lange unterbrochen werden. Sollte beim Transport von Tiefgekühltem,etwas stark angetaut sein, muss es schnell verarbeitet und zubereitet werden.
Tee sollte zweimal täglich frisch zubereitet werden,da sich durch längeres stehen Bitterstoffe entwickeln.
Die Kühlschranktemperatur sollte zwischen 4°C und 7°C in der Mitte gemessen liegen, im hinteren Bereich des Kühlschranks ist es um 3°C kälter. Tiefkühlprodukte die einmal aufgetaut sind,sollten nicht erneut eingefroren werden.
Die Mitarbeiter müssen darauf achten,dass erwärmtes Essen, Getränke in offenen Gläsern und Milchspeisen nicht so lange stehen oder mehrmals am Tag erwärmt werden. Die Lebensmittel verderben schneller und können ggf. zu einer Lebensmittelvergiftung führen.

Die Anbieter von „Essen auf Rädern“ unterliegen den Gesetzen und Vorschriften der EU zur Lebensmittelhygiene. Sie müssen ein Hygienemanagement nach der HACCP aufbauen. Die Transportbehälter müssen intakt und sauber sein, auch sollte der Lieferant einen sauberen und gepflegten Eindruck machen.Niemals sollte der Lieferant das Essen mit den bloßen Händen berühren. Die Temperaturen der warmen Speisen sollte bei 65° liegen, bei kalten Speisen sollte die Temperatur 15° nicht übersteigen. Hier muss sich der Mitarbeiter auf sein Gefühl verlassen.


Zur Küchenhygiene gehört es auch,dass zweimal im Jahr, die Vorratsschränke und Kühlschränke mit warmem Spülwasser ausgewaschen werden. Küchenhandtücher,Geschirrtücher und Wischlappen einmal wöchentlich in der Kochwäsche gewaschen werden. Benutztes Geschirr,Besteck und Kochtöpfe sollte sofort in den Geschirrspüler oder zum Abwasch auf die Seite gestellt werden . Arbeitsflächen sind nach Benutzung sofort zu reinigen oder ggf. zu desinfizieren. Auch bei Küchenmaschinen ist darauf zu achten,dass sie leicht zu demontieren und zu reinigen sind, ansonsten sollte man auf die Benutzung verzichten.
Bei der Benutzung einer Spülmaschine sollte immer ein Programm mit mindestens 65° gewählt werden,auch ist das Sieb im Boden,wo sich Essensreste nach dem Spülvorgang sammeln, zu reinigen. Einmal monatlich ist es empfehlenswert einen Spülmaschinen Reiniger zu verwenden,dieser reinigt die Maschine und befreit sie von Gerüchen. Bei diesem Vorgang darf sich kein Geschirr in der Maschine befinden.





Der richtige Umgang mit Leitungswasser beinhaltet,dass Wasserhähne, Duschen oder Badewannen, die längere Zeit nicht genutzt wurden, vor Benutzung ausreichend durchgespült werden müssen, um eine Infektion mit der Legionärskrankheit zu vermeiden.
In manchen Bädern oder Küchen sind oftmals sog. Perlatoren oder Diffusoren an den Hähnen angebracht,sie dienen dazu, dem Wasser Luft beizumengen. Diese Regler neigen zur Verkeimung des Wassers,daher ist es ratsam, gerade bei immungeschwächten Patienten, diese Regler regelmäßig abzuschrauben und zu reinigen.
Leitungswasser sollte nicht zur Verblockung von Ballonkathetern oder Inhalation von Medikamenten eingesetzt werden . Dafür ist steriles Wasser einzusetzen.





 

Zuletzt geändert  2024

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